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Q&A: Ist es beleidigend wenn der Arbeitgeber mich beim Vorstellungsgespräch fragt ob und wie lange ich schon im?

Frage von wolf: Ist es beleidigend wenn der Arbeitgeber mich beim Vorstellungsgespräch fragt ob und wie lange ich schon im?
Gefängnis gesessen habe?

Ich habe natürlich noch nicht gesessen und ich meine er unterstellt das mit seiner Frage. Es handelt sich dabei auch um keine besondere Stelle, bei der das wichtig wäre.
Eigentlich möchte ich wissen ob ich dann empört sein darf oder ob sein Verhalten ganz normal ist und ich es hinnehmen muss?

Beste Antwort:

Answer by veronica.by – weg mit H4
steht in vielen Bewerbungsbogen drinnen.
Wenn es für die Stelle nicht relevant ist, braucht man diese Frage nicht beantworten.
Was anderes ist, man bewirbt sich als Kassierer und hat jedoch wegen Betrug oder Unterschlagung im Gefängnis gesessen. Dann muß man die Frage wahrheitsgemäß beantworten.

//wieso empört? Er kann fragen, ob und was du zur Antwort gibst, bleibt dir überlassen. Wenn du die Stelle haben willst, solltest du antworten.

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{ 7 } Comments

  1. bubblegum | 25. Januar 2012 um 05:10 | Permalink

    ich glaube auch nicht das er das darf

  2. Youngrider | 25. Januar 2012 um 05:57 | Permalink

    Naja besonders schön ist es ja nicht so etwas gefragt zu werden.
    Entweder ist ihr chef sehr mistrauisch und ist der Meinung dass sie aussehen oder so handeln (also bemerkenswert wirken) wie einer der vorurteihaft im Gefängnis gesäßßen hat.
    Aber ich denke mal dass die Firma ja eine Vertrauensperson haben will und wenn jemand im Gefängnis war wäre das ja nicht so gut.
    Das Fragen die dann eben aus Sicherheitsgründen.

  3. Spagotzel | 25. Januar 2012 um 06:13 | Permalink

    Die Frage nach Vorstrafen ist nur dann erlaubt, wenn ein Delikt für die Tätigkeit von Bedeutung wäre bzw. es sich um eine Vertrauensstellung handelt. So muss sich ein angehender Kassierer etwa die Frage nach Vermögens- und Eigentumsdelikten wie Diebstahl gefallen lassen.

  4. Doktor Hirningen | 25. Januar 2012 um 06:58 | Permalink

    Es ist das gute Recht des Arbeitgebers das zu fragen und es sollte rechtlich vorgeschrieben sein, dass der Arbeitnehmer wahrheitsgemäß antworten muss. Leider ist es so, dass die Arbeitnehmer in diesem Land mehr Rechte haben als die Arbeitgeber.
    Auch mit der Bespitzelung von Mitarbeitern … es ist das gute Recht des Arbeitgebers seine Mitarbeiter zu kontrollieren. Auch in ihrer Freizeit. Wem das nicht passt kann ja gehen.

    Ich würde mir als Arbeitgeber dreimal überlegen, wen ich einstelle und erst Recht würde ich keine Mitarbeiter einstellen, die mich bei solchen Fragen anlügen, bzw. die rebellisch sind.

  5. TeufelX | 25. Januar 2012 um 07:52 | Permalink

    Auf Wunsch darf er ein polizeiliches Führungszeugnis verlangen, mehr auch nicht. Da steht das drin.
    Ein Arbeitgeber mit solchen Vorurteilen? Willst Du da arbeiten?

  6. Peter K | 25. Januar 2012 um 07:54 | Permalink

    Generelle Vorlage eines plozeilichen Führungszeugnisses ist nicht erlaubt, wie auch Fragen nach dem bisherigen Gehalt, Schwangerschaft, Religions- oder Parteizugehörigkeit, der Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft, einer Vorstrafe oder der sexuellen Orientierung sind genauso unzulässig wie die Frage: Wie oft gehen Sie eigentlich zum Frisör oder Wollen Sie demnächst heiratenden. Wird man vom Arbeitsamt zu einem solchen Bewerbungsgespräch geschickt, darf man selbst bei Zusage durch AG den Job sanktionsfrei ablehnen.
    Ansonsten nach dem Bewerbungsgespräch Klage wegen Diskriminierung und entsprechendes Schmerzensgeld – das wird den AG wieder in die Spur bringen.

  7. Rudi | 25. Januar 2012 um 08:39 | Permalink

    Solche fragen dienem dem Fragensteller auch um zu erkennen wie du darauf reagierst.( Wie weit kann er bei dir gehen ) Ich war mal beruflich ein paarmal auf psychologischen Schulungen – da wurden solche Sachen behandelt.Glaub mir – da kann noch ganz anders gefragt werden.

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